• Start
  • News
  • Schulen
  • Zugunsten
  • Partner
Spendenprozedere

Spendenprozedere nach Laufabschluss

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement und die Umsetzung des Spendenlaufs.
 
Nach der Durchführung des Spendenlaufs erhalten alle teilnehmenden Schüler/-innen den Vermerk über ihre Kilometerleistung in ihrer Sponsorenvereinbarung und bekommen diese zurück. Damit informiert jedes Kind seine Sponsoren über die eigene Kilometerleistung und die erlaufene Spende. Anschließend werden die Spenden in bar von den Läufer/-innen eingesammelt und der Klassenleitung übergeben. Die Schule überweist die Gesamtspende bitte direkt auf das Konto der von Ihr gewählten Hilfsorganisation. Die Kontoverbindung erhalten Sie im Anschluss an Ihren Lauf mit einem Dankschreiben.

 

Spendenbescheinigungen für Firmen/Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen

Firmen erhalten, wenn gewünscht, eine Spendenbescheinigung von der/n ausgewählten Hilfsorganisation/en direkt per Post. Hierzu muss die vollständige Adresse, der Name, die Spendensumme und die Rechtsform der Firma angegeben werden. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit hierfür ca. 6 Wochen.

Spenden von Privatpersonen werden, wenn gewünscht, automatisch zu Beginn des nächsten Jahres von der/n ausgewählten Hilfsorganisation/en an das zuständige Finanzamt gemeldet, um diese im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzen zu können. Hierzu muss die vollständige Adresse, der Name, die Spendensumme und das Geburtsdatum des Spenders angegeben werden.

Zur Ausstellung der Spendenbescheinigungen oder Meldung an das Finanzamt übertragen Sie die Daten der Spender bitte in die beigefügte Liste und senden diese an „Kinder laufen für Kinder“. Achten Sie dabei auf die Vollständigkeit und Leserlichkeit der Angaben, da die Spendenbescheinigungen sonst nicht richtig zugestellt werden oder die Meldungen an das Finanzamt nicht vorgenommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Hilfsorganisation/en ausschließlich über den Spendenbetrag, den diese insgesamt von Ihnen erhalten, Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) ausstellen dürfen.


Für spezielle Rückfragen bezüglich der Spendenbescheinigungen können Sie sich jederzeit per Email oder Telefon an uns wenden.